Das Wichtigste in Kürze
- Zugewinngemeinschaft: Während der Ehe erworbenes Vermögen wird bei einer Scheidung gleichmäßig aufgeteilt.
- Eheliches Vermögen: Vermögen, das in die Ehe eingebracht wurde, gehört weiterhin dem jeweiligen Partner.
- Einvernehmliche Einigung: Idealerweise wird gemeinsam entschieden, wer das Haus behält oder ob es verkauft und der Erlös geteilt wird.
- Alternativen bei Uneinigkeit: Ist keine Einigung möglich, kann das Haus verkauft, vermietet oder auch an ein Kind übertragen werden.
1. Zugewinngemeinschaft
In einer Zugewinngemeinschaft bleibt das während der Ehe erworbene Vermögen gemeinschaftlich, aber jedes eingebrachte Vermögen gehört weiterhin dem jeweiligen Partner. Bei einer Scheidung wird der Zugewinn, also das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen, gleichmäßig aufgeteilt.
2. Wie wird der Zugewinn bei einer Immobilie berechnet?
Der Zugewinn einer Immobilie wird durch den Vergleich des Werts zu Beginn der Ehe und zum Zeitpunkt der Scheidung berechnet. Der Wertzuwachs wird als Zugewinn betrachtet. CJ Bahr Immobilien kann bei der Bewertung der Immobilie helfen, um eine faire Berechnung zu gewährleisten.
3. Wer bekommt bei einer Scheidung das Haus?
Wer das Haus bekommt, hängt von den individuellen Umständen ab. Oft einigt man sich darauf, dass ein Partner das Haus behält und den anderen auszahlt. Andernfalls kann das Haus verkauft und der Erlös geteilt werden.
4. Welche Möglichkeiten gibt es, das Haus aufzuteilen?
Ein Haus kann bei einer Scheidung auf verschiedene Weise aufgeteilt werden. Ein Partner kann das Haus behalten und den anderen auszahlen, es kann verkauft und der Erlös geteilt werden, oder es wird vermietet. Manchmal wird es auch an ein Kind übertragen.
5. Wem gehört das Haus, wenn nur einer im Grundbuch steht?
Steht nur ein Partner im Grundbuch, gehört das Haus rechtlich diesem Partner. Der andere Partner kann jedoch Ansprüche geltend machen, insbesondere wenn während der Ehe gemeinsame Investitionen getätigt wurden.
6. Was ist eine Teilungsversteigerung?
Eine Teilungsversteigerung erfolgt, wenn sich die Partner nicht einigen können. Das Haus wird öffentlich versteigert und der Erlös wird geteilt. Dies sollte als letzter Ausweg betrachtet werden, da der Erlös oft deutlich niedriger ausfällt.